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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen & Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Artikel 2 – Angebote
Artikel 3 – Preis
Artikel 4 – Zahlung
Artikel 5 – Lieferung
Artikel 6 – Garantien seitens des Abnehmers
Artikel 7 – Gefahrübergang
Artikel 8 – Haftung
Artikel 9 – Ausschluss von Haftungsansprüchen Dritter
Artikel 10 – Höhere Gewalt & unvorhergesehene Umstände
Artikel 11 – Zurückbehaltungsrecht
Artikel 12 – Kündigung
Artikel 13 – Industrielles und geistiges Eigentum
Artikel 14 – Übertragung
Artikel 15 – Datenschutz
Artikel 16 – Änderungen / Ergänzungen
Artikel 17 – Streitigkeiten & anwendbares Recht

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen & Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Hinsichtlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
    • Biosfeer Groede:
      Biosfeer Groede BV,
      Scherpbierseweg 1,
      NL-4503 GR Groede,
      T: + 31 (0)117 201 519
      M: + 31 (0)117 201 519
    • Vertragspartei: Jede juristische oder natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    • Abnehmer: Jede Vertragspartei, die im Rahmen eines mit Biosfeer Groede abgeschlossenen Kaufvertrags in einem Vertragsverhältnis zu Biosfeer Groede steht wie auch jede Vertragspartei, die mit Biosfeer Groede eine andersartige Übereinkunft einzugehen wünscht.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Biosfeer Groede unterbreiteten Angebote, Verträge und alle daraus hervorgehenden Übereinkünfte mit einem Abnehmer. Insoweit Abnehmer (ferner) andere Produkte oder Dienstleistungen bestellt für die besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, wird erklärt, dass sie ebenfalls für den Vertrag zwischen Abnehmer und Biosfeer Groede gelten.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Angebote und Verträge mit natürlichen Personen, die nicht zu Zwecken handeln, die ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Fall, dass sie ausdrücklich schriftlich von Biosfeer Groede und dem Abnehmer vereinbart wurden und sie gelten ausschließlich hinsichtlich der spezifischen Übereinkunft, auf die sich die Abweichungen beziehen.
  5. Auch wenn der Abnehmer die Geltung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen hinsichtlich eines Vertrags mit Biosfeer Groede erklärt bzw. darauf hinweist, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Biosfeer Groede nicht akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Biosfeer Groede sind maßgebend, es sei denn, dass ausdrücklich in einem früheren Stadium etwas anderes vereinbart wurde.
  6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Abnehmer im Voraus mitgeteilt und ihr Inhalt lässt sich jederzeit der Website entnehmen. Sie können dort auch als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf eine entsprechende Bitte hin kostenlos zugeschickt.
  7. Alle Bedingungen, die in diesen Allgemeinen Bedingungen und in etwaigen näheren Übereinkünften zugunsten von Biosfeer Groede festgelegt werden, werden ebenfalls zugunsten der von Biosfeer Groede eingeschalteten Erfüllungsgehilfen und weiteren Dritten festgelegt.

Artikel 2 – Angebote

  1. Alle Angebote von Biosfeer Groede sind unverbindlich und können jederzeit von Biosfeer Groede widerrufen werden, auch wenn sie eine Annahmefrist umfassen. Angebote können von Biosfeer Groede jeweils innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang der Annahme schriftlich widerrufen werden. In einem solchen Fall ist zwischen den Parteien kein Vertrag zustande gekommen.
  2. Angebote können ausschließlich schriftlich angenommen werden (darunter fällt auch die Annahme per Telefax oder auf elektronischem Weg). Biosfeer Groede hat allerdings das Recht, eine mündliche Annahme zu akzeptieren als sei sie schriftlich erfolgt. Wenn der Abnehmer auf der Website von Biosfeer Groede eine Bestellung aufgibt, ist diese Bestellung zu dem Zeitpunkt, zu dem der Abnehmer auf die Schaltfläche ‘BESTELLUNG AUFGEBEN’ drückt bzw. eine Bestellbestätigung per E-Mail erhält, definitiv. Zu dem Zeitpunkt zu dem der Abnehmer von Biosfeer Groede eine Bestätigung per E-Mail empfängt, kommt eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien zustande.
  3. In Werbematerial im weitesten Sinne des Wortes, wie Kataloge, Preislisten, Broschüren, Websites von Dritten etc. aufgenommene Angaben sind für Biosfeer Groede unter keinen Umständen verbindlich.

Artikel 3 – Preis

  1. Alle von Biosfeer Groede genannten Preise stützen sich auf die zum Zeitpunkt der Unterbreitung des Angebots bekannten preisbestimmenden Faktoren.
  2. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die von Biosfeer Groede aufgeführten Preise immer zzgl. MwSt. und exklusiv Versand– , Porto– und Verpackungskosten.
  3. Biosfeer Groede hat das Recht, Preise oder deren Bestandteile für noch nicht gelieferte und/oder nicht bezahlte Sachen oder Dienstleistungen etwaigen Veränderungen der preisbestimmenden Faktoren, wie Grundstoffpreise, Löhne, Steuern, Herstellungskosten, Währungswechselkurse u. Ä. entsprechend anzupassen.
  4. Biosfeer Groede ist immer befugt, die Preise unverzüglich anzupassen, wenn ein gesetzlicher preisbestimmender Faktor dazu veranlasst.

Artikel 4 – Zahlung

  1. Biosfeer Groede hat jederzeit das Recht, vom Abnehmer eine Sicherheit hinsichtlich der umfassenden und fristgerechten Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.
  2. Wenn die Lieferung in Teilen erfolgt, kann jede Teillieferung von Biosfeer Groede separat in Rechnung gestellt werden, es sei denn, dass mit dem entsprechenden Abnehmer schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Biosfeer Groede hat außerdem das Recht, die Kosten vereinbarter Mehrleistungen im Sinne von Artikel 2 dieser Lieferbedingungen in Rechnung zu stellen.
  4. Die Zahlungsbedingung lautet: der gesamte Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
  5. Wenn der Abnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt, ist der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Biosfeer Groede – ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf – ab dem Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat (bzw. eines Teils davon) bezüglich des noch fälligen Betrags mit einem Mindestbetrag von 50,- €, unbeschadet der weiteren Biosfeer Groede zustehenden Rechte.
  6. Im Fall des Zahlungsverzugs gehen alle Gerichtskosten wie auch die außergerichtlichen Inkassokosten, die Biosfeer Groede zu dem Zweck entstehen, den Abnehmer zur Einhaltung seiner Verpflichtung zu veranlassen, zu Lasten des Abnehmers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen 15 % des von der Gegenpartei zu begleichenden Betrags einschließlich der oben aufgeführten Zinsen mit einem Mindestwert von 250,- €.
  7. Im Fall des Zahlungsverzugs hat Biosfeer Groede das Recht, die Erfüllung des Vertrags und alle damit zusammenhängender Übereinkünfte auszusetzen oder aufzulösen.
  8. Alle Zahlungen müssen auf ein von Biosfeer Groede aufzuführendes Bankkonto in den Niederlanden eingehen.
  9. Die vom Abnehmer geleisteten Zahlungen dienen immer zur Begleichung der fälligen Zinsen und Kosten und anschließend aller einforderbaren Rechnungen, die am längsten fällig sind, auch wenn der Abnehmer vermerkt, dass die Zahlung der Begleichung einer später gestellten Rechnung dient.
  10. Aufrechnung seitens des Abnehmers ist nicht erlaubt, es sei denn, dass Biosfeer Groede die Gegenforderung vollständig und bedingungslos schriftlich anerkannt hat.
  11. Die Zahlungsleistung des Abnehmers an Biosfeer Groede auf elektronische Weise, wie u. a. über das Internet bzw. mittels Kreditkarten, erfolgt auf Gefahr des Abnehmers. Biosfeer Groede haftet nicht für Schäden des Abnehmers in Zusammenhang mit den bzw. als Ergebnis der Zahlungen auf elektronische Weise, über das Internet oder mittels Kreditkarten. Die Bereitstellung der Kreditkartendaten seitens des Abnehmers an Biosfeer Groede über das Internet oder anderweitig erfolgt auf eigene Gefahr des Abnehmers.
  12. Biosfeer Groede behält sich das Recht vor, bei neu angemeldeten Betrieben eine Anzahlung von 50 bis 100 % zu fordern.

Artikel 5 – Lieferung

  1. Als Erfüllungsort gilt in allen Fällen – unter Vorbehalt einer anders lautenden schriftlichen Regelung – der tatsächliche oder der vom Abnehmer bei der Bestellung aufgeführte Standort des Abnehmers bzw. dessen Niederlassung mit der eine vertragliche Vereinbarung eingegangen wurde.
  2. Die Angabe von Lieferfristen in Angeboten, Bestätigungen bzw. Verträgen erfolgt nach bestem Wissen und sie werden nach Möglichkeit eingehalten, sie gelten jedoch unter keinen Umständen als Ausschlussfrist.
  3. Der Abnehmer hat bei oder unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen, ob die gelieferten Sachen bzw. die erbrachten Leistungen dem Vertrag entsprechen.
  4. Der Abnehmer kann keinen Anspruch erheben, dass die gelieferten Sachen bzw. erbrachten Leistungen dem Vertrag nicht entsprechen, wenn er diese Untersuchung unterlässt oder Biosfeer Groede nicht innerhalb der nachfolgend genannten Frist über die Mängel schriftlich informiert hat.
  5. Sichtbare Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung bzw. der Erbringung der entsprechenden Leistungen Biosfeer Groede schriftlich mitzuteilen.
  6. Verborgene Mängel sind unverzüglich nachdem der Abnehmer sie entdeckt hat, jedoch spätestens drei Monate nach der Lieferung der Sachen bzw. Erbringung der Leistungen schriftlich zu melden.

Artikel 6 – Garantien seitens des Abnehmers

  1. Der Abnehmer verpflichtet sich, Biosfeer Groede in die Lage zu versetzen, die Zustellung durchführen zu können.
  2. Der Abnehmer garantiert auf eigene Kosten und Gefahr, dass:
  • Biosfeer Groede die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung erbracht wird.
  • die bestellten Sachen bzw. Leistungen abgenommen werden.
  • die Zustellung unter normalen Arbeitsbedingungen, während gängiger Arbeitszeiten zwischen 08.00 – 18.00 Uhr stattfinden kann.
    1. Wenn die bestellten Sachen bzw. Leistungen dem Abnehmer zur Entgegennahme angeboten wurden, es sich jedoch herausstellte, dass die Entgegennahme nicht möglich war, da der Abnehmer eine der in Absatz 1 und 2 genannten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, wird die Entgegennahme als verweigert betrachtet. Ab diesem Zeitpunkt ist der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer entsprechenden Inverzugsetzung seitens Biosfeer Groede bedarf. Der Tag, an dem die Verweigerung der Abnahme stattfindet, wird als Lieferdatum der bestellten Sachen bzw. Dienstleistungen betrachtet. Zu diesem Zeitpunkt findet der Gefahrübergang der Sachen gemäß Artikel 8 auf den Abnehmer statt.
    2. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung hat der Abnehmer in dem in Absatz 3 genannten Fall die Pflicht, Biosfeer Groede den infolge der Verweigerung erlittenen Schaden zu ersetzen, wie u. a. die entstandenen Kosten für die Lagerung und den Transport, letztere Kosten stützen sich auf die vor Ort üblichen Preise.
  • Artikel 7 – Gefahrübergang

    1. Ungeachtet dessen, was zwischen Biosfeer Groede und dem Abnehmer bezüglich der Transport- und Versicherungskosten vereinbart wurde, befinden sich die Sachen bis zu dem Zeitpunkt auf Gefahr von Biosfeer Groede zu dem sie durch Unterzeichnung der Frachtbriefe, Lieferscheine und/oder Packlisten oder durch die tatsächliche Zustellung in die Verfügungsgewalt des Abnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen übergangen sind.
    2. Sobald die Sachen gemäß den in Absatz 1 aufgeführten Bestimmungen in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Abnehmers oder der Erfüllungsgehilfen des Abnehmers übergegangen sind, hat der Abnehmer die Pflicht, diese Sachen ausreichend gegen Diebstahl, Schäden, zufälligen Untergang u. Ä. zu versichern.

    Artikel 8 – Haftung

    1. Wenn eine der Parteien eine oder mehrere Vertragspflicht(en) verletzt, wird die andere Partei sie deswegen in Verzug setzen, es sei denn, dass die Erfüllung der betreffende(n) Pflicht(en) bereits bleibend unmöglich ist. In einem solchen Fall ist die säumige Partei unmittelbar in Verzug. Die Inverzugsetzung wird schriftlich erfolgen, in deren Rahmen der säumigen Partei eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung ihrer Pflichten eingeräumt wird. Diese Frist hat den Charakter einer Ausschlussfrist. Die Haftpflicht von Biosfeer Groede gegenüber dem Abnehmer für mittelbare Schäden im Fall der nicht fristgerechten oder nicht ordnungsgemäßen Leistung beschränkt sich auf den Netto-Rechnungswert der entsprechenden Sachen bzw. Dienstleistungen und beläuft sich maximal auf einen Betrag in Höhe von 50.000,- €.
    2. Die in Absatz 1 aufgeführte Beschränkung gilt ebenfalls, wenn Biosfeer Groede vom Abnehmer aufgrund anderer Punkte als des zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrags haftbar gemacht wird.
    3. Unter mittelbaren Schäden werden ausschließlich verstanden:
    • Angemessenen Kosten, die einer Partei entstehen, um eine Leistung der anderen Partei dem Vertrag entsprechen zu lassen. Dieser Schaden wird jedoch nicht erstattet, wenn diese andere Partei den Vertrag gekündigt hat.
    • Angemessene Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, insofern sich die Feststellung auf den mittelbaren Schaden im Sinne dieser Lieferbedingungen bezieht, angemessene Kosten, die zur Vorbeugung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, insofern die geschädigte Partei nachweisen kann, dass diese Kosten zur Begrenzung des mittelbaren Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.
    1. Biosfeer Groede haftet niemals für unmittelbare Schäden. Darunter fallen Folgeschäden, Ertragseinbußen, entgangene Einsparungen, Schäden durch Betriebsstillstand und alle weiteren Schäden, die nicht unter mittelbare Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen.
    2. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob schuldhaftem Handeln auf Seiten der Geschäftsleitung und des Managements von Biosfeer Groede.
    3. Biosfeer Groede haftet unter keinen Umständen hinsichtlich der vom Abnehmer Biosfeer Groede im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellten Materialien. Der Abnehmer hat die Pflicht, hinsichtlich dieser Materialien eine ausreichende Versicherung abzuschließen.
    4. Unbeschadet des Obengenannten haftet Biosfeer Groede nicht, wenn der Schaden aus vorsätzlichem und/oder schuldhaftem Handeln bzw. nicht ordnungs- oder zweckgemäßem Gebrauch der gelieferten Sachen auf Seiten des Abnehmers hervorgeht.

    Artikel 9 – Ausschluss von Haftungsansprüchen Dritter

    1. Der Abnehmer schließt Biosfeer Groede im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter aus, die im Rahmen und/oder Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen mögen, ungeachtet dessen, ob der Schaden von Biosfeer Groede oder ihren Erfüllungsgehilfen, Hilfsmitteln oder zugestellten Sachen bzw. Leistungen verursacht oder zugefügt wurde. Außerdem stellt der Abnehmer Biosfeer Groede, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, gegenüber allen Haftungsansprüchen Dritter im Zusammenhang mit jeglicher Verletzung geistiger Urheberrechte dieser Dritten frei.
    2. Der Abnehmer kümmert sich um eine angemessene Versicherung bezüglich der oben aufgeführten Risiken.
    3. Der Abnehmer hat immer die Pflicht, alles zur Schadensbegrenzung zu unternehmen, was in seiner Macht steht.

    Artikel 10 – Höhere Gewalt & unvorhergesehene Umstände

    1. Wenn sich die Erfüllung auf Seiten von Biosfeer Groede oder die Abnahme auf Seiten des Abnehmers durch höhere Gewalt um länger als einen Monat verzögert, ist jede der Parteien – unter Ausschluss weiterer Rechte – befugt, den Vertrag den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu kündigen. Das, was infolge des Vertrags beglichen bzw. geleistet worden ist, wird daraufhin zwischen den Parteien im Verhältnis verrechnet.
    2. Unter höherer Gewalt auf Seiten von Seiten von Biosfeer Groede wird auf jeden Fall verstanden:
    • der Umstand, dass Biosfeer Groede eine Leistung (wie u. a. eine Leistung des Abnehmers), die in Zusammenhang mit der von Biosfeer Groede zu erbringenden Leistung von Bedeutung ist, nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß geliefert bekommt
    • Streiks
    • Verkehrsstörungen
    • behördliche Maßnahmen, die Biosfeer Groede daran hindern, die Verpflichtungen fristgerecht bzw. ordnungsgemäß einzuhalten
    • Krawalle, Aufruhr, Krieg
    • extreme Witterungsbedingungen
    • Brand
    • Ein-, Aus- und/oder Durchfuhrverbote
    • Wenn unvorhergesehene Umstände vorliegen, die derart sind, dass der Abnehmer Biosfeer Groede die Erfüllung der Vertragspflichten nicht zumuten kann, kann der Richter auf Verlangen einer der Parteien den Vertrag vollständig oder teilweise kündigen.

    Artikel 11 – Zurückbehaltungsrecht

    Biosfeer Groede ist befugt, alle Sachen, die Biosfeer Groede vom Abnehmer im Besitz hat, im Besitz zu behalten bis der Abnehmer sämtliche seiner Verpflichtungen gegenüber Biosfeer Groede, mit denen die entsprechenden Sachen unmittelbar oder in ausreichendem Zusammenhang stehen, erfüllt hat. Wenn Sachen, die unter dieses Recht fallen, außerhalb der Verfügungsgewalt von Biosfeer Groede gelangen, hat Biosfeer Groede das Recht, diese Sachen einzufordern als wäre Biosfeer Groede selbst deren Eigentümer.

    Artikel 12 – Kündigung

    1. Jeder der Parteien hat in den unten genannten Fällen und soweit unten genannt zuerkannt das Recht, den Vertrag ohne nähere Inverzugsetzung und richterlichen Beschluss, völlig oder teilweise, mit sofortiger Wirkung zu beenden:
    • wenn von der Gegenpartei Zahlungsaufschub beantragt bzw. ihr zuerkannt wurde oder wenn die Gegenpartei insolvent erklärt wurde
    • wenn das Unternehmen der Gegenpartei freiwillig oder unfreiwillig liquidiert wird
    • wenn das Unternehmen der Gegenpartei fusioniert oder übernommen wird
    • wenn ein erheblicher Teil des Kapitals der anderen Partei beschlagnahmt wird
    • wenn andere Umstände auftreten aufgrund derer eine Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist.
    1. Jeder der Parteien steht das Recht auf Vertragskündigung lediglich für den Fall zu, wenn die andere Partei – nach einer ordnungsgemäßen und möglichst detaillierten schriftlichen Inverzugsetzung mit der Setzung einer zumutbaren Nachfrist zur Behebung der Unterlassung –wesentliche, aus dem Vertrag hervorgehende Verpflichtungen schuldhaft verletzt und unter der Voraussetzung, dass diese Pflichtverletzung die Kündigung rechtfertigt.
    2. Wenn der Vertrag gekündigt wird, sind die Forderungen von Biosfeer Groede an den Abnehmer unverzüglich fällig. Wenn Biosfeer Groede die Erfüllung der Verpflichtungen aufschiebt, bleiben ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche bestehen.
    3. Biosfeer Groede behält sich jederzeit das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.

    Artikel 13 – Industrielles und geistiges Eigentum

    1. Biosfeer Groede garantiert, dass die von ihr gelieferten Sachen als solche, die niederländischen Patentrechte, Modellrechte oder anderen Rechte bezüglich des industriellen oder geistigen Eigentums Dritter nicht verletzen.
    2. Wenn jedoch von Biosfeer Groede anerkannt werden muss oder ein niederländischer Richter in einer Streitsache, in der keine Berufung mehr eingelegt werden kann, zu dem Urteil gelangt, dass eine von Biosfeer Groede gelieferte Sache doch die Rechte von Dritten in diesem Sinne verletzt, wird Biosfeer Groede die entsprechende Sache unter Rückerstattung des dafür bezahlten Preises zurücknehmen, abzüglich angemessener Abschreibungen, ohne zur Leistung eines weiteren Schadensersatzes verpflichtet zu sein.
    3. Der Abnehmer verliert allerdings das Recht auf die unter Absatz 2 aufgeführten Leistungen, wenn er Biosfeer Groede nicht rechtzeitig und vollständig über Ansprüche Dritter, wie zuvor in diesem Artikel aufgeführt, unterrichtet hat, demzufolge Biosfeer Groede auch nicht in der Lage war, ihre diesbezüglichen Rechte ordnungsgemäß zu verteidigen.

    Artikel 14 – Übertragung

    Es ist dem Abnehmer nicht erlaubt, ohne eine dementsprechende schriftliche Zustimmung von Biosfeer Groede erhalten zu haben, Rechte und Verpflichtungen, die aus dem Vertrag hervorgehen, Dritten zu übertragen.

    Artikel 15 – Datenschutz

    1. Biosfeer Groede behandelt alle personenbezogenen Daten, die ihr bereitgestellt werden, den geltenden Gesetzen entsprechend, insbesondere gemäß der Datenschutzgrundverordnung.
    2. Alle vom Abnehmer bereitgestellten Angaben werden ausschließlich von Biosfeer Groede genutzt, wenn das für den Abschluss und die Einhaltung des Vertrags (einschließlich der sonstigen Bestimmungen, zu denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören), wie auch für die Geschäftsprozesse von Biosfeer Groede erforderlich ist. Daten werden ausschließlich Dritten zur Verfügung gestellt, wenn die zuvor genannten Zwecke das erfordern.
    3. Weitere Auskünfte zum Datenschutz stehen auf der Website von Biosfeer Groede (biosfeer-groede.nl/privacybeleid.html) unter der Rubrik “Datenschutzrichtlinien“.

    Artikel 16 – Änderungen / Ergänzungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden.
    2. Im Fall der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die sonstigen Bestimmungen uneingeschränkt fort.
    3. Die Partei werden sich bezüglich der nichtigen Bestimmungen beraten, zum Zweck eine gültige Ersatzbestimmung zu vereinbaren und zwar derart, dass der Vertragszweck erhalten bleibt.

    Artikel 17 – Streitigkeiten & anwendbares Recht

    1. Alle Streitigkeiten – dazu gehören die Streitigkeiten, die lediglich von einer Partei als solche betrachtet werden – die zwischen Biosfeer Groede und dem Abnehmer gegebenenfalls aus Anlass eines von Biosfeer Groede mit dem Abnehmer abgeschlossenen Vertrags oder einer näheren Übereinkunft bestehen, unterliegen – unter Vorbehalt des Rechts von Parteien, ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren beim Bezirksgericht einzuleiten – dem Beschluss des Zivilrichters im Niederlassungsort oder dem Bezirk von Biosfeer Groede.
    2. Für Forderungen von Biosfeer Groede ist allerdings auch der Amtsrichter des Niederlassungsortes oder des Bezirks des Abnehmers befugt.
    3. Wenn eine der Parteien der Ansicht ist, dass eine Streitigkeit vorliegt und Klage erheben möchte, hat sie das der anderen Partei schriftlich mit einer Darstellung der Streitigkeit mitzuteilen.
    4. Für die von Biosfeer Groede unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließenden Verträge gilt immer das niederländische Recht. Die Einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
    Biosfeer Groede